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Devisenhandel

Als Devisenhandel versteht man einen ganz bestimmten Teil der Geschäftstätigkeit eines Geldinstitutes, das sogenannte Devisengeschäft, welches von fast allen Banken und Finanzdienstleistunginstituten durchgeführt wird.

Devisenhandel

Genauer betrachtet handelt es sich beim Devisenhandel um eine Finanztransaktionen mit dem Ausland. Es erfolgt dabei der gegenseitige Austausch von zwei verschiedenen Währungen, es wird dabei allerdings vorausgesetzt, dass die zu handelnden Währungen auch uneingeschränkt austauschbar (Konvertibilität) sind.

Generell besteht aber im Devisenhandel - ganz gleich ob Eigen- oder Kundenhandel - die Wahl zwischen Devisenkassa- und Devisentermingeschäften.
Während Kassageschäfte innerhalb von zwei Tagen durchgeführt werden, können bei den Termingeschäften auch längere Fristen bzw. Laufzeiten vereinbart werden.

Es gibt aber auch noch eine dritte Möglichkeit des Devisenhandels - das Devisenoptionsgeschäft.
Hierbei erwirbt der Käufer das Recht erwirbt, an einem festgelegten Tag oder auch innerhalb einer bestimmten Frist einen definierten Betrag in einer Währung zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Rechtlich wird der Devisenhandel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht und geregelt.
Die Geldinstitute müssen eine funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Buchung vornehmen. Weiterhin ist eine schriftliche Dokumentation jedes Devisengeschäftes erforderlich sowie eine Erfassung im Rechnungswesen.