Frage an unserer Telefonhotline: Anspruch auf Girokonto für Jedermann
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Gibt es in Deutschland einen Paragraphen bzw ein Gesetz, was besagt, das jeder deutscher Bürger das Recht auf die Eröffnung eines Girokontos hat? Ich meine damit ein ganz normales Girokonto bei einer Bank über das Ein - und Auszahlungen, wie Wohnungsmiete, Einkommen, Überweisungen, Abbuchungen usw. getätigt werden können?
Antwort:
Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlichen Banken auf Eröffnung eines Kontos für jedermann, auf Guthabenbasis. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nach unserer Kenntnis nicht.
Wir werden auf europafinanz.de aber voraussichtlich spätestens bis zum Jahresende ein Guthabenkonto für jedermann anbieten können. Späteres Vorbeischauen lohnt sich also!
Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 09.07.2008
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