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Frage an unserer Telefonhotline: Bank verweigert Konto- Zahlungseingänge für andere Personen als den Kontoinhaber

Frage:
Meine Frau und ich haben ein Gemeinsames Konto, läuft allerdings auf den Namen von meiner Frau. Ich bin aber als Verfügungsberechtiger mit eingetragen. Das Konto ist bei der xbank. Ich Bekomme eine BU-Rente und auch Hartz IV. Die ganzen Jahre Ohne Probleme ist das Geld auch da Hingekommen. Nun Schreibt die xbank Das ich das Konto für den Eigenen Zahlungsverkehr Benutze und dies Laut 4 nicht Möglich wäre, und sie keine Aufträge mit abweichender Kontobezeichnung mehr ausführen könnten, was heist das den auf deutsch? Müssen wir deshalb ein 2. Konto eröffnen? welches auf meinem Namen dann Läuft?
Schon jetzt besten Dank für eine Antwort


Antwort:
Konten können in Deutschland in der Regel nur auf eigene Rechnung eröffnet werden. Transferzahlungen für Dritte kann die Bank ablehnen.

Lösung Ihres Problemes:
-1. Erweiterung des Kontos Ihrer Frau als "gemeinsames" Konto von Ihrer Frau und Ihnen
-2 Bestellung eines eigenen Kontos durch Sie (z.B. grundgebührfrei hier>>)

Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 04.03.2010