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Frage an unserer Telefonhotline: Bei Kontopfändung Konto eines Verwandten mitbenutzen

Frage:
(per Email): unzwar habe ich folgendes Problem.
Ich und meine Frau haben einige Schulden und versuchen jetzt da raus zu kommen.
Meine Frau wird in nächster Zeit ein Insolvenzverfahren einleiten und ich möchte meine Schulen durch vergleiche loswerden. Momentan habe ich noch eine Lohnpfändung und verdiene rund 1200 EUR Netto.. (Pfändung ist schon abgezogen)
Ich habe aber jeden Monat aufs neue Angst, dass mir mein Konto gepfändet wird und daher nehme ich das komplette Geld von der Bank, damit mir das schon mal sicher ist.

Anfang nächsten Monats muss ich jedoch meine Eidenstattliche versicherung abgeben, somit erfahren die Gläubiger erst recht, dass ich eine feste Arbeitsstelle und Lohneingang auf meinem Konto habe, und ab diesem Zeitpunkt rechne ich mit einigen Kontopfändungen.

Ich habe mich versucht im Internet zu Infomieren wie ich diese Sache am besten in den Griff bekomme.

Unzwar stand dort, dass man das Konto eines Dritten mitbenutzen kann. Sprich, eine Person aus meinem engsten Verwandtenkreis eröffnet über seinen namen ein Guthabenkonto (möchte ja keine neuen schulden machen) in dem ich Vefügungsberechtigt bin und von dem ich meine kompletten Bankgeschäfte regele. Sprich, darauf würde die Lohnzahlung erfolgen und darüberhinaus würde ich meine Überweisungen tätigen.
Ins minus gehen kann ich ja nicht, daher wäre es für den Kontoinhaber unbedenklich.

Nun meine Fragen: Ist das überhaupt rechtlich erlaubt? Wie läuft das genau ab und was ist zu beachten? Was muss mein Bekannter bei eröffnung des Kontos angeben, da er ja auf Fremde Rechnung handelt??
Mein bekannter bezieht neben Ihrem Ausbildungsgehalt Kindergeld und sonstige zuschüsse... könnte das dann Probleme geben? So nach dem Motto "Auf das von Ihr eröffnete Konto fließen monatlich 1200 EUR, dann brauch sie auch kein Kindergelg?!"
Was ja eigentlich mein Geld ist und Sie damit garnichts zu tun hat.

Es wäre so toll wenn man mir bei dieser Sache halfen kann. Ich hoffe ich konnte meine Lage so gut es geht beschreiben.

Bitte um eine zügige und konkrete Antwort

Liebe Grüße


Antwort:
Leider geht das nicht, weil Ihr Verwandter bei Kontoeröffnung unterschreiben muß, daß er das Konto für eigene Rechnung eröffnet. Geldeingänge zum Transfer an Dritte sind nicht zulässig.

Ich empfehle Ihnen dringend den Gang zur Schuldnerberatung oder zum Rechtsanwalt.

Dort erfahren Sie auch, ob sich Ihr Verwandter selber strafbar macht, wenn er sein Konto als Tranferkonto zur Verfügung stellt.

Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 13.01.2010