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Frage an unserer Telefonhotline: Bei Lohnpfändung Einkommen auf fremdes Konto überweisen lassen?

Frage:
Ich habe Schulden beim Finanzamt. Heute ist mir dann eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugesendet worden, obwohl ich aufgrund ALG-I-Bezug Stundung bzw Ratenzahlung beantragt habe .
Diese Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezieht sich allerdings auf das Konto meiner Mutter, da ich kein eigenes Konto habe.
Darf das Finanzamt auf das Konto meiner Mutter zugreifen?


Antwort:
Ihre Mutter hat bei Kontoeröffnung unterschrieben, daß sie ihr Konto nur auf eigene Rechnung nutzt. Geldtransfers für Dritte sind nicht gestattet.
Das Konto Ihrer Mutter kann gepfändet werden. Darüber hinaus riskiert Ihre Mutter die Kündigung des Kontos durch deren Bank durch nicht vereinbarungsgemäße Nutzung durch Ihre Mutter.

Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 07.05.2010