Frage an unserer Telefonhotline: Gemeinsame Kredite bei Trennung
Frage:
Ist es wahr das bei Eheleuten der gemeinsame Kredit einfach durch zwei geteilt wird, weil man es eh nicht nachvollziehen kann wer was wieviel gehabt bzw. bezahlt hat???
Ich kann noch nachweisen wieviel es war und ich bezahlt habe.
Antwort:
Gegenüber dem Kreditgeber haftet jeder der (Ex)Partner in der Regel für die gesamte Kreditsumme, sofern beide Personen als Kreditnehmer im Kreditvertrag unterschrieben haben.
Sofern sich beide Personen nach der Trennung nicht über die Rückzahlung einigen, oder wenn eine der beiden Personen ihren Anteil der Raten nicht zahlt (nicht zahlen kann), kann die Bank von der anderen Person die ausstehenden Raten einfordern.
Die Anwort bezieht sich auf einen allgemeinen Sachverhalt.
Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Rechtsberatung an einen Anwalt, oder die Schuldnerberatung.
Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 23.10.2010
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