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Frage an unserer Telefonhotline: Kann Kreditraten wegen Arbeitslosigkeit nicht zahlen

Frage:
Nach 30-jähriger Berufstätigkeit bin ich ab dem 01.04.09 erstmalig arbeitslos. Das Arbeitslosengeld reicht leider nicht zum Ausgleich der laufenden Kreditrate. Welche Möglichkeiten habe ich meiner Bank gegenüber. Habe ich ein Recht auf Stundung und wenn ja wie lange oder muss die Bank einer Herabsetzung der Ratenhöhe zustimmen?


Antwort:
Antwort von Olaf Kerner/ Kreditvermittler nach §34c GewO:

Verträge sind einzuhalten. Auch der Kreditvertrag mit der Bank.
Das Arbeitslosigkeitsrisiko gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Es ist extrem wahrscheinlich, dass im Laufe des Berufslebens Arbeitslosigkeit zumindest vorübergehend eintritt. Eine Kreditaufnahme in der Höhe, dass Sie Ihre Raten wegen Arbeitslosigkeit nicht zahlen können, halte ich für grob fahrlässig.

Einen Anspruch auf Änderung der Kreditraten=längere Abzahlung haben Sie nach meiner Meinung nicht. Möglicherweise sind aber die Kreditraten mit einer zusätzlichen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Bitte prüfen Sie Ihre Kreditunterlagen.

Ich persönlich würde in Ihrer Situation das Gespräch mit der Bank suchen. Wenn Ihr Zahlungsverhalten bisher immer einwandfrei war, findet sich mit fast 100% Sicherheit eine Lösung.

Meine Anwort ist eine private Meinung und soll keinen Rechtsrat ersetzen.
Eine rechtssichere Antwort kann Ihnen lediglich ein Rechtsanwalt geben, welcher insbesondere auch alle Unterlagen prüfen kann.

Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 19.03.2009