Frage an unserer Telefonhotline: Konto gesperrt wg. Einziehungsverfügung
Frage:
Die Sparkasse hat mein Konto gesperrt. Was mich beunruhigt ist der Satz: Auszahlungen und Abbuchungen sind bis zur Ausräumung des Tatbestandes nicht möglich! --
..Nun soll ich für eine umgehende Rücknahme der Pfändungsverfügung sorgen.
da ich mein Geld von Hartz4 bekomme und die Sparkasse das seit langem weiss, wundere ich mich, das nun mein Konto gesperrt wird.Wie siehts am Ende dieses Monats mit meinem Geld aus? Bekomme ich es oder dürfen sie es Pfänden?
Antwort:
Von einem gepfändeten Konto kann bis zur Bedienung der Pfändung kein Geld abgehoben werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Sozialleistungen auszahlen zu lassen.
Bitte kontaktieren Sie umgehend eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt!
Außerdem kann jedes Konto zum "P- Konto" umgestellt werden. Der Pfändungsfreibetrag ist dann nicht mehr pfändbar.
Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 15.03.2011
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