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Frage an unserer Telefonhotline: Kontoführungsgebühren bei Kredit zurückverlangen

Frage:

Ich habe gelesen, dass ich die Kontoführungsgebühren bei Kreditkonto zurückverlangen kann.
Gilt dies auch für die Bearbeitungsgebühren bei Abschluss eines Kredites? Das wären bei mir immerhin fast 1.000 Euro.


Antwort:

Bearbeitungsgebühren können in der Regel nie zurückverlangt werden.

Kontoführungsgebühren sind nur dann evtl. erstattungsfähig, wenn sie nicht individuell vereinbart wurden, sondern in AGB's versteckt wurden.

Und:
Keine Bank möchte Kunden haben, welche geschlossene Verträge brechen, bzw. das versuchen. Wir können nur raten, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, bevor irgend etwas von der Bank zurückverlangt wird.

Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 13.01.2012