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Frage an unserer Telefonhotline: Kredit trotz Kurzarbeitergeld, DKB

Frage:
Ich möchte gerne einen Kredit bei der DKB beantragen, bekomme derzeit aber nur Kurzarbeitergeld. Habe ich trotzdem die Chance, den Kredit genehmigt zu bekommen?


Antwort:
Die Banken und dementsprechend auch die DKB (Deutsche Kreditbank AG) entscheiden stets individuell, ob ein Antragsteller seinen Kreditwunsch genehmigt bekommt oder nicht. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine Rolle, die Bankenindividuell geprüft werden (z.B. Schufa etc.).

Zwingende Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, sind bei nahezu jeder Bank:

- volljährig
- Antragsteller handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse
- Arbeitnehmer und seit mindestens 6 Monaten beim derzeitigen Arbeitgeber tätig (nicht mehr in der Probezeit)
- nicht selbständig (Ausnahme bei der DKB für folgende Berufsstände: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hausverwalter, Notare, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure)

Die DKB berücksichtigt Kurzarbeitergeld nicht als Einkommen. Allerdings besteht die Möglichkeit, beispielsweise durch einen zusätzlichen Antragsteller (z.B. Ehefrau oder -mann) eine Genehmigung des Antrages zu begünstigen. Wichtiges Kriterium hierbei ist vor Allem die Haushaltsrechnung des Antragstellers.

Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 25.05.2009