Frage an unserer Telefonhotline: Kreditablösung Zinsen und Bankforderung
Frage:
Vor zwei Jahren habe ich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Dieser wurde im Oktober 2011 vorzeitig abgelöst.
Die Bank verzichtete auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Obwohl ich dieser damals schon beim Abschluss ganz klar widersprochen habe, da eine vorzeitige Ablöse geplant war.) und nahm den Ablösebetrag im Oktober "gern" entgegen.
Nach knapp 20 Tagen rief meine Sachbearbeiterin an und fragte mich, ob sie eine Restsumme von 233,88 Euro abbuchen dürfte.Begründung dabei waren die anfallenden Zinsen.(????) Dem Widersprach ich, da ich mich im Internet informiert habe ->(Vergisst die Kreditgeberin dabei, das Thema Vorfälligkeitsentschädigung ins Spiel zu bringen, und läßt sich der Bankkunde sofort auf das Rückzahlungsangebot ein, so ist ein Aufhebungsvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung zustande gekommen. Eine Zinsentschädigung wird damit nicht geschuldet.)
Nach einiger Zeit erdreistete, sich die Bank (ohne weitere Telefonate/Anschreiben) und buchte mir einfach, ohne mein Einverständnis die besagten Euro von meinem Konto ab. Diese wurden durch mich natürlich postwendend zurück gefordert/gebucht.
Nach einigen Streitgesprächen mit der Filialleitung entschied diese, den Fall dem Kundenservice zu übergeben. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen indem drin steht, dass meine Ablösesumme mir nicht richtig genannt wurde und es somit zu einer Nachforderung seitens der Bank kommt! Desweiteren beschreiben sie meine Ablösesumme, die ich eingezahlt habe, als "Sondertilgung" und nicht ausreichend zur Ablösung des Ratenkredites.
Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn des Schreibens, da ich einen Ausdruck bzw Zahlungsauftrag habe, auf dem ganz klar "Ablösung des Ratenkredit" steht.
Zwischenzeitlich hat die Bank naaaatürlich wieder den Betrag abgebucht. Ich überlege nun, ob ich diesem wieder widersprechen soll?!
Fazit: Bin ich jetzt im Unrecht und muss zahlen, oder bin ich im Recht und kann mich auf einen Verfahrensfehler der Bank berufen? Die Zahlung meinerseits würde somit entfallen,oder?
Antwort:
Individuelle Rechtsberatung können wir nicht leisten. Bitte kontaktieren Sie dazu einen Anwalt.
Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 05.12.2011
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