Frage an unserer Telefonhotline: Löschung Dispokreditrahmen von Bank verweigert
Frage:
(Frage per Email):
Ich habe zwei Fragen im Zusammenhang mit dem aktuellen Thema Scheckkartenbetrug und präventieven Maßnahmen dagegen.
Mein Vater hat sein Girokonto bei der Postbank und die haben ihm seinerzeit einen großzügigen Dispositionsrahmen eingeräumt. Bislang kein Problem, doch im Zuge der o. g. Gefahren wollte mein Vater auf den Dispositionskredit verzichten oder diesen zumindest auf ein überschaubares Niveau reduzieren. Eine Mitarbeiterin sagte ihm, das
gehe nicht, die andere es gehe wohl.
Nun meine Fragen:
1) Hat mein Vater das Recht, sein Dispo-Rahmen auf ein von ihm bestimmten Überziehungsbetrag zu reduzieren um den Schaden im Betrugsfall gering zu halten ?
2) Wenn dies so sein sollte, schließt sich hier die zweite Frage an. Kann ein Betrüger bei einem auf z. B. 500 € begrenzten Kreditrahmen darüber hinaus mehr Geld abholen?
Diese zweite Frage hört sich vieleicht etwas doof an aber ist meines Erachtens nach berechtigt, denn im Moment ist es ja so: Er hat einen Kreditrahmen von z. B. 2000 € - diesen kann er zu einem bestimmten Zinssatz ausschöpfen. Er kann das Konto aber auch darüber
hinaus belasten - dann eben zu einem höheren Zinssatz.
Wenn der vermeintliche Betrüger also über das festgelegte Kreditlimit hinaus Geld abholen kann, würde sich die Katze ja in den Schwanz beißen.
Antwort:
Jede kundenorientierte Bank bietet die Möglichkeit, einen Dispokreditrahmen zu senken oder ganz zu löschen (sofern dieser Rahmen gerade nicht beansprucht wird).
Wenn der Dispokredit über den vereinbarten Rahmen genutzt wird, spricht man von "geduldeter Überziehung". Wie weit das möglich ist, ist nicht einheitlich geregelt. Eine Überziehung des Kontos über den vereinbarten Disporahmen hinaus ist damit möglich!
Persönliche Meinung (keine Rechtsberatung; für rechtlich verbindliche Antworten kontaktieren Sie bitte einen Anwalt!): Sprechen Sie zunächst noch einmal mit dem Postbank- Berater vor Ort über die Reduzierung vom Dispokreditrahmen, und über des Ausschließen der Möglichkeit der geduldeten Überziehung. Falls hier kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird, dann wenden Sie sich schriftlich an die Postbank- Zentrale, oder an den Banken- Ombudsmann.
Bitte berücksichtigen Sie auch folgendes: Ein Dispokreditrahmen könnte für Ihren Vater auch von Vorteil sein, z.B. zur kurzfristigen Finanzierung unvorhergesehener Kosten. Bitte verlangen Sie die Löschung nur dann, wenn Ihr Vater sicher gehen kann, dass er den Dispo niemals in Anspruch nehmen wird!
Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 29.09.2008
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