Europafinanz.de
  • kostenlose Kreditkarten
  • kostenlose Girokonten
  • schufafreie Kreditkarten
  • günstige Kredite
  • renditestarkes Tagesgeld

Frage an unserer Telefonhotline: Muß ich versehentlich auf mein Konto überwiesenes Geld zurückzahlen?

Frage:

Auf meine Giro-Konto wurde am 22.9.2010 ein Betrag in Höhe von 555,22 € von der STAATSOBERK.Bay., mit dem Hinweis VERANL.09, gut geschrieben.
Im Jahr 09 hatte ich an die Staatsoberkasse Bay. Zahlungen von mehren Tausend EURO auch als Abschlagszahlungen zu tätigen.Ich konnte zwar die Zahlung nicht vollständig nach voll ziehen, doch wär schaut einen geschenkten Gaul ins Maul.
Am 11.04.2011 hat mit meine Bank schriftlich mitgeteilt, dass der Auftraggeber für die Zahlung der Bank benchrichtigt hat, dass derbBetrag nicht für mich bestimmt war, und fordert mich auf die Zustimmung zu erteilen, dass der Betrag zurück überwiesen wird.
Meine Frage:
Bin ich rechtlich verpflichtet zu zustimmen, dass der Betrag rückgebucht wird?


Antwort:

Das Geld gehört nicht Ihnen. Sie sind zur Rückzahlung verpflichtet.

Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 17.04.2011