Frage an unserer Telefonhotline: P-Konto; Ansparen; keine Verträge mit Einziehungen
Frage:
Ich beschäftige mich schon längere Zeit mit den Problemen eines P-Kontos. Nun, wo die Monatsanfangsproblematik anscheinend gelöst ist, treffe ich immer häufiger auf andere Probleme.
1. Bisher war/ist es nicht möglich mit Hartz 4 oder anderen Sozialleistungen, die am letzten Werktag des Vormonats ausgezahlt werden, einen Betrag x <= 985 € anzusparen. Da der Geldeingang bereits am letzten Werktag des Vormonats stattfindet, findet hier ja direkt bereits eine Übertragung statt, sodass über den gesamten Betrag bis zum nächsten Letzten verfügt werden muss.
2. Die Einrichtung eines P-Kontos muss der Schufa mitgeteilt werden, da jeder nur ein p-Konto haben darf. So weit so gut. Reicht hier aber die alleinige Tatsache, dass es sich um ein P-Konto handelt bereits aus, damit der Kontoinhaber keine Verträge mit Einzugsermächtigung (hier insbesondere Telefon/Internet) mehr abschließen kann? Darf die Schufa auch anderen als den Banken mitteilen, das ein entsprechendes Konto ein p-Konto ist?
Weiss hier vielleicht jemand, ob es hierzu neue Bestimmungen gibt?
Eigentlich soll das p-Konto auch Schuldnern ermöglichen in bescheidenem Rahmen ein menschenwürdiges Leben zu führen, ohne den Gläubigerschutz zu vernachlässigen. Wie ist das damit zu vereinbaren, wenn allein die Einrichtung eines p-Kontos den Zugang zu Telefon, Internet und anderem unmöglich macht?
Was haltet Ihr von SCHUFA - FREI - Angeboten?
Antwort:
Ein P- Konto muß nicht der Schufa gemeldet werden (z.B. wird das schufafreie Konto mit MasterCard "Global MasterCard " nicht der Schufa gemeldet).
Sie können auf einem P- Konto Geld ansparen. Eine rechtssichere Antwort, wieviel Geld Sie konkret sparen dürfen, gibt Ihnen eine Schuldnerberatung/ ein Anwalt.
Einzugsermächtigung:
Die schufafreie Zielgruppe kommt damit oft nicht zurecht, weil das Konto nie gedeckt ist. Deshalb sind bei manchen P- Konten Einzugsermächtigungen nicht möglich.
Schufafreie Angebote:
Entscheidend ist, wer Ihr Vertragspartner ist. Sofern das eine deutsche Bank ist, unterliegt diese deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit bei Streitereien.
Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 23.06.2011
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