Frage an unserer Telefonhotline: Pfändung von Alg1 auf dem Konto
Frage:
Ich habe eine Pfändung auf meinem Konto und davon betroffen ist auch mein ALG 1. Nun lese ich immer wieder, dass ALG genaz normal wie lohn gepfändet werden kann. Dem gegenüber stehen jedoch folgendes:
1.) Ansprüche auf Arbeitslosengeld können übertragen, verpfändet oder wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Wird die Ihnen zustehende Leistung auf ein Konto bei Ihrem Geldinstitut überwiesen, so kann der Zahlungsbetrag erst nach sieben Kalendertagen nach der Gutschrift gepfändet oder mit einer Forderung Ihres Geldinstituts verrechnet werden. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihnen das Geldinstitut die Leistung auszahlen. (website Arbeitsamt)
Das ganze ist geregelt im § 55 SGB. Dennoch verstehe ich es nicht richtig.
Was ist denn nun wie richtig?
Antwort:
Rechtsberatung können wir nicht anbieten.
Nur soviel: Bei einem als P- Konto geführten Konto kann von den monatlichen Eingängen der Pfändungsfreibetrag nicht gepfändet werden.
Diesen Service bietet beispielsweise die MasterCard mit kontofunktion (Global MasterCard Premium, www.global-mastercard.de) an.
Autor: Europafinanz.de, Frage beantwortet am 01.04.2011
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