Vermögensverwaltung
Die bankliche Vermögensverwaltung wird auch als Asset Management oder Finanzportfolioverwaltung bezeichnet. Die Vermögensverwaltung zählt zu den Finanzdienstleistungen in einem Finanzdienstleistungsinstitut nach Kreditwesengesetz (KWG). Sie umfasst die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit einem bestimmten Entscheidungsspielraum.
In den meisten Fällen wird die Vermögensverwaltung für vermögende Privatkunden oder institutionelle Anleger durchgeführt. Dabei spezialisiert sie sich auf das Wertpapierwesen, sodass das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Investmentgesetz (InvG) eine wichtige rechtliche Grundlagen sind. Der Vermögensverwalter erteilt dem Anleger Ratschläge und führt auch eigenständige Anlageentscheidungen für dritte Personen durch. Die Aufgaben des Vermögensverwalters umfassen dabei grundsätzlich:
- die Verwaltung und Betreuung von Wertpapiervermögen
- die regelmäßige Analyse und Strukturierung von Vermögen
- die Erarbeitung spezieller Angebote zur Steueroptimierung
- die Gründung und Verwaltung von Stiftungen
- die Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen
Bei der Erfüllung der Aufgaben hat der Vermögensverwalter vor allem die jeweilige Risikosituation des Kunden sowie dessen Anlageziele zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist ein Vermögensverwaltungsvertrag, in dem solche Punkte unter anderem festgehalten werden, unumgänglich. Ein solcher Vertrag sollte beispielsweise folgende Punkte beinhalten:
- zu verwaltendes Vermögen
- Anlageziele des Kunden
- Anlagestrategie des Kunden
- Provisionen der Kreditinstitute
- Berichterstattung
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